Ein Cookie Hinweis bedeutet für den Webseiten Benutzer Information über Speicherung von Daten im Browser oder Nutzung durch Drittanbieter. Die transparente Ausformulierung ist in Folge unter unternehmensspezifischen Datenschutzbedingungen abgebildet.
Kurzer Exkurs: In Österreich (Telekommunikationsgesetz 2003, § 96) kam es am 22.11.2011 zu eine länderspezifische Integration der der EU-weiten „Cookie“ Verpflichtung (RICHTLINIE 2009/136/EG). Seither sind AT Betreiber gesetzlich verpflichtet auf die Speicherung von Benutzer-Daten (artenspezifisch) hinzuweisen. Der Benutzer kann zustimmen, ablehnen oder diesen ignorieren. Unabhängig davon drohen bei fehlen dieses Hinweise Verwaltungsstrafen bis zu € 37.000. Der Internet Gigant Google findet Gefallen an Cookies und hat eine eigene User Consent Policy.
Nun beschäftigt mich in jüngster Vergangenheit das Thema Cookie Hinweis verstärkt. Unabhängig welches System einen Hinweis benötigt, für alle gibt es eine Lösung.
Wie soll der Kunde denn erfahren welches gesetzliche Regelwerk zutrifft? Klarheit über die eigenen Cookie Einstellungen im Browser und gespeicherte Daten können jederzeit eingesehen werden. Jeder Browser verfügt über diese Information, hier exemplarisch Google Chrome:
Vermutlich erhält der seit 2011 gesetzlich verpflichtende Cookie Hinweis in Österreich gerade ein Revival. Die Datenschutzgrundverordnung (DSVGO) sieht veränderte Informationspflichten vor und damit ändern sich Datenschutz Regeln für Betreiber.